Richtlinien

Richtlinien und Teilnahmebedingungen

Der Zweck der Auszeichnung besteht darin, bei Eigentümern von Hotelbauten und
Restaurants sowie bei Hoteliers und Gastwirten die Erhaltung des historischen Bestandes von Hotels und Restaurants in Südtirol zu fördern und das Bewusstsein für die Erhaltung und Pflege historischer Hotels und Restaurants in die breite Öffentlichkeit zu tragen.

Die Trägerschaft der Auszeichnung bildet die Stiftung Südtiroler Sparkasse in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt.

Die Auszeichnung wird an gastwirtschaftliche Bauten verliehen, die hauptsächlich der Öffentlichkeit zugänglich sind (keine betriebsinternen Verpflegungs- und Weiterbildungsstätten). Im Vordergrund stehen dabei die Erhaltung und die Pflege von historischen Gebäuden nach denkmalpflegerischen Grundsätzen. Ausgezeichnet werden können sowohl konservatorische Massnahmen als auch Um-, An- und Erweiterungsbauten bestehender Hotels und Restaurants. In der Regel wird pro Jahr ein Objekt ausgezeichnet. Der Preis wird im voraus als Auszeichnung für das nächstfolgende Jahr verliehen.